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Erdgas Grundversorgung

(§ 36 Absatz1 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz)

Die allgemeinen Preise und Bedingungen der Stadtwerke Friedberg für die Versorgung von Haushaltskunden* mit Erdgas im Rahmen der Grundversorgung entsprechen den Tarifen und Bedingungen der Stadtwerke Friedberg für die allgemeine Versorgung von Letztverbrauchern mit Erdgas.

* Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.